AGB - Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

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AGB - Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma GUTBERLET

§ 1 Geltung der Bedingungen:

1.1 Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma "GUTBERLET", Max-Brod-Straße 11, D-90471 Nürnberg, im folgenden „GUTBERLET“ genannt, gelten ausschließlich die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt GUTBERLET nicht an, es sei denn, GUTBERLET stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.

1.2 GUTBERLET ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden abzutreten. Dem Kunden ist dies nicht gestattet.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss:

2.1 Der Kaufvertrag kommt mit der Auftragsbestätigung der Bestellung, spätestens jedoch mit Lieferung der Ware  zustande. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung bewirkt noch keinen Vertragsabschluss.Alle Produktbeschreibungen auf der Webseite, wie z.B. Abbildungen, Maße und Gewichte sind unverbindlich. Die Angaben zu Preisen sind ebenfalls unverbindlich.

2.2 Nimmt der Kunde bestellte Ware nicht an, hat er GUTBERLET die eventuell vergeblich verauslagten Versandkosten zu ersetzen. Diese betragen inklusive des Aufwands pauschal € 50,--, dem Kunden bleibt es jedoch unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. GUTBERLET ist nicht zum Nachweis des Schadens verpflichtet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, der dann belegt wird, behält sich GUTBERLET vor.

§ 3 Widerrufsbelehrung und Widerrufsfolgen

Widerrufsrecht

Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform z. B. Brief, Fax, E-Mail oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

GUTBERLET
Max-Brod-Straße 11
D-90471 Nürnberg
Tel.: +49-911-81866-0
Fax: +49-911-81866-22
E-Mail: info@gutberlet.com

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Einen bereits geleisteten Kaufpreis erstattet GUTBERLET im Rahmen der gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Bedingungen. Eine nicht ausdrücklich mit GUTBERLET vereinbarte Rückbuchung des Kaufpreises, z.B. im Falle einer Kreditkartenzahlung mittels Widerruf der Kreditkartenbelastung, oder die Rücksendung per Nachnahme ist nicht zulässig. Die hierdurch entstehenden Zusatzkosten, wie z.B. die chargeback-Gebühr bei Widerruf der Kreditkartenbelastung, hat der Kunde zu tragen, und GUTBERLET ist gegebenenfalls zur Einbehaltung dieses Betrages berechtigt. Die erhaltene Ware hat der Kunde umgehend und ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innerhalb einer Woche zurückzugewähren, in der Regel wird die Ware von GUTBERLET abgeholt. Der Kunde soll daher mit GUTBERLET eine Abholung vereinbaren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurück schicken. Entsprechend § 357 Abs. II Satz 3 BGB haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Die Rücksendung erfolgt auf unsere Gefahr, ist jedoch von Ihnen in angemessener Weise verpackt und versichert zu bewirken. Die zusätzlichen Kosten einer darüber hinausgehenden besonderen Versandart, wie z.B. „per Express“, werden nicht erstattet. Eine Rücksendung per „Nachnahme“ oder „eigenhändig“ ist nicht zulässig, GUTBERLET ist in diesen Fällen berechtigt, die Annahme der Ware zu verweigern. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ende der Widerrufsbelehrung

§ 4 Lieferung:

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse, sofern per Spedition geliefert, bis zur Bordsteinkante. Angaben über eine Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Der Kunde, der Unternehmer ist, hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden und offensichtliche Mängel zu überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, GUTBERLET solche Fehler / Mängel unverzüglich mitzuteilen. Wenn deswegen Rückabwicklung verlangt wird, darf die Verpackung der Ware nicht geöffnet werden. Andernfalls muss der Kunde den dadurch entstandenen Wertverlust tragen, soweit das Öffnen der Verpackung nicht erforderlich war, um die Abweichung festzustellen. GUTBERLET ist zur Teillieferung in für Sie zumutbarem Umfang berechtigt. Zusätzliche Versandkosten entstehen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. Wenn der Kunde an einer Teillieferung kein Interesse bekundet, hat er die Ware unverzüglich an GUTBERLET zurück zu senden. Die Wahl des Beförderungsweges oder der Beförderungsart erfolgt durch GUTBERLET ohne Haftung für die günstigste Verfrachtung.

4.2 Die Lieferungen von GUTBERLET stehen unter dem Vorbehalt vollständiger Selbstbelieferung. Kommt es in Folge einer verzögerten Selbstbelieferung zu einer Verlängerung der Liefer- und Leistungszeit oder gar zu einer Nichtlieferung der Ware, so ist GUTBERLET zunächst eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit einzuräumen und der Kunde kann hieraus keinen Schadensersatz herleiten, es sei denn, die Verzögerung oder Nichtbelieferung ist durch GUTBERLET verschuldet. Dies gilt auch dann, wenn ein fixer Liefertermin vereinbart ist, bei dem es dem Kunden erkennbar auf eine schnelle Leistung ankommt. Im Übrigen kann ein Verzugsschaden wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GUTBERLET, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem von GUTBERLET beauftragten Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden.

4.3 Bei "Vorkasse" als vereinbarter Zahlungsweise erfolgt die Versendung erst nach Eingang der Zahlung.

4.4 Der Kunde, der Verbraucher ist, ist verpflichtet, die Ware vor der Entgegennahme (Übergabe) auf offensichtliche Schäden sowie dahingehend zu untersuchen, ob der Versandkarton ersichtlich zuvor geöffnet wurde, Klebestreifen offensichtlich entfernt wurden etc. In einem solchen Falle ist der Verbraucher verpflichtet, die Annahme der Ware zu verweigern. Dies ist notwendig, damit GUTBERLET seine Rechte gegenüber dem Transportunternehmen geltend machen kann. Aus einer solchen Annahmeverweigerung entstehen dem Verbraucher keine Kosten oder Nachteile.

§ 5 Versendung und Gefahrenübergang:

5.1 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr der Firma GUTBERLET. Die Versandkosten trägt der Kunde. Die Ware wird generell versichert verschickt, in den meisten Fällen per Spedition. Im Falle der Selbstabholung erfolgt der Gefahrenübergang bei Übergabe des Liefergegenstandes an den Kunden.

5.2 Bei Sendungen an GUTBERLET hat der Kunde die Ware bis zum vollen Warenwert zu versichern, um jedes Risiko, insbesondere das Verlustrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei GUTBERLET zu verhindern, es sei denn, GUTBERLET hat die Kosten im Rahmen einer gesetzlichen Kostentragungspflicht, z.B. aus einem Fernabsatzvertrag oder wegen Verantwortung für den Versandanlass, zu tragen.

§ 6 Preise und Zahlungsweise:

6.1 Alle auf den GUTBERLET Internetseiten oder auf ihren Angeboten angegebenen Preise sind in Euro angeben, inklusive der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen Umsatzsteuer.

6.2 Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung inklusive der am Auslieferungstag gültigen Umsatzsteuer ab Lager. Erfolgt eine Lieferung ins Ausland, können zudem zusätzliche Gebühren und Zölle anfallen, welche der Kunde zu tragen hat.

6.3 GUTBERLET liefert gegen Vorkasse. Soweit hiervon abweichend nicht Vorkasse vereinbart wurde, ist der Kaufpreis sofort bei Abholung der Ware bzw. bei Anlieferung der Ware zur Zahlung in Bar fällig. GUTBERLET ist in keinem Falle verpflichtet, Schecks oder Wechsel anzunehmen. Werden Sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Jede Zahlung wird auf die jeweils älteste, offene Rechnung verbucht. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgelegte Forderungen berechtigen den Kunden zur Aufrechnung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht. Verzugszinsen werden mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnet, 8%, sofern der Kunde Unternehmer ist. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, sofern der Verkäufer eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Kunde eine geringere Belastung nachweist. Der Kunde trägt außerdem die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.


§ 7 Eigentumsvorbehalt:

7.1 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von GUTBERLET bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.Werden Zahlungen mittels Kreditkarte an GUTBERLET geleistet, so gilt die Forderung erst mit Ablauf der Widerspruchsfrist für die Kreditkartenbelastung als erfüllt.

7.2 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den Ziffern 3 bis 5 auf GUTBERLET übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

7.3 Forderungen und alle Nebenrechte des Kunden (auch Sicherheiten eines Dritten oder Surrogate für die Forderung gegen Dritte) aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an GUTBERLET abgetreten. Die abgetretenen Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von GUTBERLET gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Nimmt der Kunde die Forderung aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist die Kontokorrentforderung in voller Höhe an GUTBERLET abgetreten. Nach erfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der bis zur Höhe des Betrages als abgetreten gilt, den die ursprüngliche Kontokorrentforderung ausgemacht hat.

7.4 Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. GUTBERLET steht jedoch insoweit ein Widerrufsrecht zu, von dem es nur im Falle des Verzugs des Kunden oder einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden Gebrauch macht.

7.5 Zur Abtretung der Forderung - einschl. des Forderungsverkaufs an Factoringbanken - ist der Kunde nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von GUTBERLET berechtigt. Auf Verlangen von GUTBERLET ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

7.6 Wenn GUTBERLET den Eigentumsvorbehalt geltend macht, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrage, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird, es sei denn, es handelt sich um ein Teilzahlungsgeschäft eines Verbrauchers. In diesem Fall finden die Vorschriften der §§ 501 ff. BGB Anwendung. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt.

7.7 Von einer bevorstehenden oder durchgeführten Pfändung oder anderen Beeinträchtigung durch Dritte, insbesondere das Bestehen einer Globalzession, muss der Kunde GUTBERLET unverzüglich benachrichtigen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen bedürfen ihrer Erlaubnis. Bei Pfändungen ist GUTBERLET eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.

7.8 Die Abtretungen werden hiermit angenommen. Eine Abtretung der Ansprüche gegen GUTBERLET bedarf deren Zustimmung.

7.9 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, ist GUTBERLET auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.

7.10 Der Kunde ist verpflichtet, die Eigentumsvorbehaltsware unentgeltlich zu verwahren, diese gesondert zu lagern oder zu kennzeichnen und gegen die üblichen Gefahren zu versichern. Eventuelle Ansprüche gegen Dritte wegen Verlust oder Beschädigung dieser Waren tritt der Kunde hiermit an GUTBERLET ab.

§ 8 Gewährleistung:

8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Bei der Lieferung gebrauchter Waren besteht Kunden gegenüber, welche Unternehmer sind, keine Gewährleistung für Mängel der Kaufsache, es sei denn, GUTBERLET hat diese arglistig verschwiegen. Ebenso sind Ansprüche auf Schadenersatz aufgrund von Mängeln ausgeschlossen, es sei denn, GUTBERLET hat diese arglistig verschwiegen.

8.3 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, stehen dem Kunden die Rechte auf Minderung und Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen zu. Keinesfalls ist der Käufer berechtigt, weitere Forderungen als den reinen Kaufpreis des Gerätes, z.B. Schadensersatz zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie zweimal erfolglos versucht wurde. Dabei gelten alle mit einem Einzelpreis ausgewiesenen Positionen und Artikel als eigenständige Sache, und die Rückabwicklung oder Minderung kann nur in Ansehung dieser verlangt werden.

8.4 Die Haftung beschränkt sich bei Geräten, die älter sind als drei Monate, in jedem Fall auf den bei dem Rücktritt gültigen Verkaufspreis (Wiederbeschaffungswert), höchstens jedoch auf den Kaufpreis.

8.5 Für die Richtigkeit von technischen Daten, Preisen und sonstigen Angeboten in Herstellerprospekten, auf die nicht ausdrücklich durch den Verkäufer Bezug genommen wurde, übernimmt GUTBERLET keine Haftung.

8.6 Etwaige offensichtliche Mängel an der Ware sind durch den Kunden, der Unternehmer ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von  Woche, schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist ist GUTBERLET frei von der diesbezüglichen Gewährleistungspflicht.

8.7 Der Kunde ist verpflichtet, im Fall einer Mängelrüge, die defekte Ware versichert, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, sowie einer Kopie der Originalrechnung in der Originalverpackung, unverzüglich an GUTBERLET zu senden. Ersetzte Teile bei Garantieleistungen gehen in das Eigentum von GUTBERLET über. Bei Nichtbefolgung von Betriebs- und Wartungsempfehlungen von GUTBERLET oder vom Hersteller, Änderungen der Ware, ausgewechselten Teilen oder Verbrauchs- bzw. Verschleißmaterialien, wie z.B. Akkus und Batterien, Waren, die nicht der Originalspezifikation entsprechen oder unsachgemäße und zweckentfremdete Benutzung der Ware, entfällt jeglicher Gewährleistungsanspruch des Kunden. Bei unberechtigten Reklamationen, egal aus welchem Grund, sind die erneuten Versandkosten vom Kunden zu tragen.

8.8 Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen, ebenso die Reparatur bei Fremdfirmen ohne ausdrückliches schriftliches Einverständnis von GUTBERLET.

8.9 Verkauft der Kunde die von GUTBERLET gelieferte Ware an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungsfrist, auf GUTBERLET zu verweisen. Die Kaufleute betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.

8.10 Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Waren. Davon unberührt bleibt die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.11 Ist der Kunde Kaufmann, berühren die Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruchs nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch GUTBERLET schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

§ 9 Haftung:

9.1 GUTBERLET haftet, begrenzt auf den Auftragswert, nur für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.

9.2 GUTBERLET haftet in diesem Rahmen nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet GUTBERLET nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung von GUTBERLET ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

9.3 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, sofern es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder eine Verantwortlichkeit nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.

§ 10 Datenschutz

Der Kunde willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung des Geschäftszwecks von GUTBERLET erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, soweit dies nicht zur Erfüllung der Verpflichtungen aus einer Bestellung des Kunden notwendig ist.

§ 11 Sonstige Vereinbarungen:

11.1 Für diese Geschäftsbedingungen sowie alle anderen Rechtsbeziehungen zwischen GUTBERLET und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird.  GUTBERLET behält sich vor, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass persönliche Daten über Kunden mittels EDV gespeichert und verarbeitet werden.

11.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen anderer Vereinbarung ungültig sein oder Lücken enthalten, wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.

11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Geschäftsverbindungen, bei denen der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist das für GUTBERLET zuständige Gericht.

Stand dieser AGB: Oktober 2006

Druckversion der AGBs: Download (PDF)


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