Allgemeine Einkaufsbedingungen h&m gutberlet gmbh

I. Ausschließliche Geltung der Einkaufsbedingungen

Ein Einkauf von Waren durch GUTBERLET und alle damit zusammenhängenden Leistungen werden ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt.Hiervon abweichende Bedingungen des Verkäufers werden nur Vertragsinhalt, wenn GUTBERLET dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.Auch wenn GUTBERLET diesen nicht ausdrücklich widerspricht, bedeutet dies keine stillschweigende Anerkennung, z.B. durch die Erteilung eines Auftrags / einer Bestellung.Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die gegenwärtigen und auch die zukünftigen Einkaufsgeschäfte durch GUTBERLET, auch wenn GUTBERLET nicht ausdrücklichen Bezug auf diese nimmt.Mit der Annahme eines Auftrags / einer Bestellung von GUTBERLET erkennt der Verkäufer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

II. Zustandekommen und Inhalt des Vertrags

1. Angebote an GUTBERLET erfolgen kostenlos. Der Verkäufer ist mindestens 12 Wochen an sein Angebot gebunden.2. Angebote müssen sich an die Vorgaben (z.B. hinsichtlich Menge, Beschaffenheit und Ausführung) aus der Anfrage oder technischen Gesprächen durch GUTBERLET halten. Auf Abweichungen hiervon ist durch den Verkäufer ausdrücklich hinzuweisen. 3. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen der Angestellten von GUTBERLET bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

4. Bestellungen durch GUTBERLET erfolgen schriftlich und sind vom Verkäufer umgehend schriftlich zu bestätigen.Der Inhalt der Bestellung, gegen den der Verkäufer bei Abweichungen oder Unstimmigkeiten gegenüber seinem Angebot unverzüglich Einwendungen zu machen hat, ist ausschließlich maßgebend.

5. In sämtlicher Korrespondenz (schriftlicher oder elektronischer Art), auch Rechnungen, ist die Bestell-Nr. von GUTBERLET anzugeben.

6. Der Verkäufer verpflichtet sich, bei der Erfüllung des Vertrages die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten. Die Lieferung oder Leistung muss den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-, einschlägigen Norm-, Kosmetik-Verordnungs-, DIN-, VDE- und sonstigen - Ausführungen/Vorschriften entsprechen.Alle für Abnahme, Betrieb, Wartung und Reparatur erforderlichen Unterlagen sind Bestandteil des jeweiligen Lieferumfangs und bei der Lieferung an GUTBERLET zu übergeben.

III. Preise und Zahlung

1. Die vereinbarten Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer und verstehen sich einschließlich Verpackung und frei Verwendungsstelle.

2. Wird anderes vereinbart, so sind die Kosten für Fracht und Verpackung in den Rechnungen gesondert auszuweisen, es sei denn GUTBERLET veranlasst den Transport selbst.

3. Die Rechnung des Verkäufers muss die Bestell-Nr. enthalten. Die Zahlung erfolgt nach vollständigem Wareneingang oder nach vollständiger Leistung und nach Eingang der Rechnung, falls nichts anderes vereinbart, innerhalb 14 Tagen mit 3 % Skonto oder in 30 Tagen netto.

4. Eine Forderungsabtretung an Dritte bedarf der Einwilligung von GUTBERLET.

IV. Lieferung

1. Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit und der Lieferort (Verwendungsstelle) sind bindend.Sind Lieferverzögerungen zu erwarten, so ist dies GUTBERLET unverzüglich mit Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen.

2. Gerät der Verkäufer hinsichtlich einzelner Teile des Auftrags in Lieferverzug, ist GUTBERLET nicht zur Annahme weiterer Teile des Auftrages verpflichtet. Das gleiche gilt, falls der Verkäufer sich bei einem von mehreren Einzelaufträgen in Lieferverzug befindet für die anderen Einzelaufträge.

3. Im Falle des Lieferverzuges ist GUTBERLET berechtigt, pauschalierten Verzugsschaden in Höhe von 2% des Lieferwertes pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10%. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden vorbehalten. Der Verkäufer hat das Recht, nachzuweisen, dass in Folge Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

V. Verpackung, Versand und Gefahrenübergang

1. Jeder Sendung ist vom Verkäufer ein Lieferschein mit der Angabe der Bestellnummer von GUTBERLET, gemäß Vereinbarung die Ergebnisse der Qualitätsprüfung und gegebenenfalls das Analysenzertifikat, beizufügen. Die von GUTBERLET angegebene Frachtbriefanschrift / Lieferanschrift (Verwendungsstelle) ist genau zu beachten.

2. Der Verkäufer trägt die Gefahr bis zum Erfüllungsort. Erfüllungsort für die Lieferung ist die Lieferanschrift (Verwendungsstelle).Auch alle durch unsachgemäße Verpackung entstandenen Schäden gehen zu Lasten des Verkäufers.Mehrkosten für eine beschleunigte Beförderung zur Wahrung von Lieferterminen gehen zu Lasten des Verkäufers, es sei denn GUTBERLET hat die Verzögerung zu vertreten.

3. Als Verpackungsmaterial sind ausschließlich umweltfreundliche Produkte zu verwenden.Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber GUTBERLET zur Rücknahme von Verpackungsmaterial entsprechend der Verpackungsverordnung (VerpackV) auf eigene Kosten. Ort für die Rücknahmepflicht gem. § 4 VerpackV ist der Ort der Übergabe der Ware. Die für GUTBERLET kostenlose Rückgabe von Transportverpackungsmaterial vorangegangener Lieferungen kann auch noch bei einer nachfolgenden Lieferung des Verkäufers erfolgen.

VI. Eigentumsübergang

GUTBERLET erwirbt das uneingeschränkte Eigentum am Gegenstand der Lieferung oder Leistung nach dessen Übergabe und Abnahme. Durch die Übergabe erklärt der Verkäufer, dass er voll verfügungsberechtigt ist und Rechte Dritter nicht bestehen.

VII. Gewerbliche Schutz- und Urheberrechte

1. Fertigt der Verkäufer im Auftrag von GUTBERLET Entwürfe, Muster, Klischees, Lithographien, technische Zeichnungen und dergleichen an, gehen diese in das Eigentum von GUTBERLET über und sind bei Lieferung an GUTBERLET zu übergeben.

2. Werden durch die vom Verkäufer angebotene Ware gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte Dritter verletzt, haftet hierfür ausschließlich der Verkäufer.

3. Übergibt GUTBERLET dem Verkäufer Manuskripte, Originale, Druckträger, Drucksachen, Reinzeichnungen, Dias, elektronisch übermittelte Artwork usw., sind diese vom Verkäufer auf eigene Gefahr aufzubewahren. Es ist dem Verkäufer anheim gestellt, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Nach Lieferung sind diese wieder an GUTBERLET zurückzugeben.

4. Die Verwertung aller gewerblichen Schutzrechte von GUTBERLET bzw. Partnern und darüber hinaus allen Know-hows, von welchem der Verkäufer z.B. angelegentlich der Bestellung durch GUTBERLET Kenntnis erhalten hat, ist dem Verkäufer nicht gestattet. Dies gilt auch für technische Zeichnungen, Handmuster, Inhaltsstoffe und Ähnliches, z.B. auch die -wie oben genannt- übergebenen Unterlagen bzw. Dateien. In jedem Fall ist der Verkäufer zur absoluten Vertraulichkeit  und Geheimhaltung verpflichtet.

VIII. Haftung / Gewährleistung

1. Der Verkäufer haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Rechts- und Sachmängel. Die gelieferte Ware muss in Qualität und Quantität den von GUTBERLET vorgegebenen Ausführungsvorschriften entsprechen.Mängel aller Art sind vom Verkäufer nach berechtigter Mängelrüge unverzüglich zu beseitigen; das gilt auch, wenn sie erst im Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung festgestellt werden.

2. Für Mängel bei der Lohnveredelung oder Weiterverarbeitung durch den Verkäufer gelten die Ansprüche von GUTBERLET an den Verkäufer ebenso für das beigestellte Produkt. (Beigestellte Artikel sind nach Wareneingang als Eigenprodukt zu handhaben.) Der Verkäufer ist verpflichtet, die Qualität des beigestellten Produktes zu überwachen und Mängel, Veränderungen usw. GUTBERLET zu melden.

3. Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungspflichten.

4. In dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Verkäufer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Verkäufer mit der Beseitigung des Mangels bzw. der Ersatzlieferung in Verzug ist, hat GUTBERLET das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Verkäufer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

IX. Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche des Verkäufers aller Art, werden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von GUTBERLET. Dies gilt sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Schäden (Folgeschäden). Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder eine Verantwortlichkeit nach dem Produkthaftungsgesetz.

X. Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Die gegenseitigen Rechtsbeziehungen bestimmen sich nach deutschem Recht. Die Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen werden ausgeschlossen.

2. Erfüllungsort ist das Werk von GUTBERLET in Nürnberg. Für Lieferungen gilt dies nicht, soweit sich aus der Bestellung für die Lieferung eine abweichende Lieferadresse (Verwendungsstelle) ergibt.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten ist das für GUTBERLET zuständige Gericht in Nürnberg.

4. Diese Regelungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Teile unwirksam sein sollten.

Anschrift:

h & m gutberlet gmbh
max-brod-straße 11
d-90471 nürnberg

Kontakt:

Fon: +49 911 818660
Fax: +49 911 8186622
E-Mail: contact@gutberlet.com


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